Alternativer Immobilienverkauf: Hausverkauf mit Wohnrecht, Nießbrauchrecht oder auf Rentenbasis

Wohnrecht Mietrecht Nießbrauch und Nießbrauchsrecht: Verschiedene Arten des Hausverkaufs, Haus verkaufen mit Wohnrecht
Die Prüfung verschiedener Verkaufsmodelle kann sich nicht nur in finanzieller Hinsicht lohnen.

Viele Ruheständler verfügen über ein großes Vermögen - am Ende des Monats spiegelt sich dies jedoch häufig nicht auf dem Konto wider, da die Rente zu niedrig ist und Ihr Vermögen im Haus steckt. Sie haben Ihr Haus nach Jahrzehnten endlich abbezahlt, doch die Rente ist zu niedrig um sich ein Leben nach Ihren Vorstellungen zu leisten? Durch Verkaufsmodelle mit Wohnrechten, Nießbrauchrechten oder einer Leibrente können Sie von dem Wert Ihrer Immobilie profitieren, ohne dass sich in Ihrem Alltag etwas ändert oder Sie umziehen müssen. Der Geschäftsführer von Rhein-Elbe Immobilien, Arabo Akbarie, findet, dass „das Wohn- oder Nießbrauchsrecht bei der persönlichen Beratung viel zu wenig Betrachtung findet, dabei stellt es für viele Immobilienbesitzer eine optimale Lösung dar.“

 

 

 

Verkauf ohne Auszug: Immobilienverkauf mit Wohnrecht

Wohnrecht/Mietrecht: Ein Wohnrecht bezeichnet laut § 1093 BGB das Recht, eine Immobilien oder einen Teil einer Immobilie zu bewohnen, ohne dass man selber der Eigentümer ist. Als Grunddienstbarkeit findet das Wohnrecht auch Eingang in das Grundbuch. Es kann sowohl als beschränkte persönliche Dienstbarkeit auf eine bestimmte Person beschränkt werden, als auch als dingliches Recht eingetragen werden. Als dingliches Recht dürfen die Immobilie dann auch andere Personen, wie beispielsweise Familienangehörige, bewohnen. Das Wohnrecht kann sowohl befristet als auch unbefristet, also auf Lebenszeit, erteilt werden. Ob der Inhaber des Wohnrechts Mietzahlungen leisten muss, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung des Vertrages ab, ist jedoch möglich. In den meisten Fällen ist er jedoch für die Instandhaltung der Räumlichkeiten und etwaige Nebenkosten verantwortlich (§1041 BGB). Bei der steuerlichen Behandlung ist jedoch Achtung geboten, da ein Wohnrecht steuerlich wie eine Schenkung behandelt werden kann - je nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen kann also eine Abgabe fällig werden.

 

Das Nießbrauchsrecht: Alle Zügel in der Hand

Deutlich weiter geht das Nießbrauchrecht. Es Räumt dem Begünstigten deutlich mehr Rechte ein, und zwar alle sogenannten Nutzungsrechte. So kann der Nießbrauchberechtigte die Wohnung auch vermieten und somit Mietzahlungen kassieren. Auch dieses Recht wird im Grundbuch vermerkt. Ähnlich wie bei einem Wohnrecht kann auch hier die Gestaltung individuell erfolgen, so ist beispielsweise auch hier eine zeitliche Befristung möglich.

 

Rentenverkauf des Hauses - Immobilie auf Rentenbasis verkaufen

Eine Immobilienleibrente kommt insbesondere für ältere Eigentümer in Frage. Sie wandelt den Marktwert einer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrentenzahlung um. In der Regel geht eine Immobilienleibrente mit einem grundbuchgesicherten Wohnrecht einher. Eine alternative Form ist die Immobilienzeitrente — diese erfüllt ähnliche Bedingungen, ist jedoch zeitlich befristet. Auch im Falle der Leibrente kann ein Vertrag flexibel ausgestaltet werden. So können die Rentenzahlungen beispielsweise an die Inflation gekoppelt werden, damit die reale Rentenhöhe gleich bleibt. Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit wird die Rente auch nach dem Tod des Begünstigten bis zum Ende der Frist an seine Hinterbliebenen weitergezahlt.

 

Aber: Solche Titel und Rechte wirken wertmindernd und werden auch durch einen Verkauf nicht gebrochen. In bestimmten Konstellationen können solche Titel durch ihre wertmindernde Eigenschaft also auch steuerlich interessant sein. Da die Berechnung solcher Rechte mitunter sehr kompliziert sein kann und sich bei jedem Objekt anders gestaltet, sollten Sie in jedem Fall das Urteil eines Experten einholen. In einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne tiefergehend über dieses Themengebiet. 

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