Neben dem zu zahlenden Kaufpreis einer Immobilie fallen weitere Kosten an, welche fester Bestandteil der Kostenkalkulation sein sollten. Diese Kaufnebenkosten, auch Erwerbskosten genannt, umfassen mehrere Variablen. Unter Anderem sind die Maklerprovision, die Notargebühren, die Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer zu zahlen. Zu beachten ist, dass diese Zahlungen nicht von Financiers gedeckt werden, sondern vom Käufer selbst zu leisten sind.
Wenn für den Kauf eines Objektes ein Makler beansprucht wird, fällt eine Maklerprovision an. Diese differenziert je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Provision für einen Makler im Schnitt 3,57 Prozent vom Kaufpreis, inklusive der Mehrwertsteuer. Das 2005 erlassene „Bestellerprinzip“, welches eine Kostendeckung der Maklerprovision durch den Auftraggeber vorsieht, gilt nur für Mietverhältnisse. Demnach ist die Provision für die Beanspruchung von Maklerdiensten bei Immobilienkäufen durch den Käufer zu zahlen.
Stehen zwei Parteien vor Abschluss eines Kaufvertrages, so wird in den meisten Fällen ein Notar beauftragt. Der Notar verfasst den Kaufvertrag, beurkundet diesen und klärt beide Vertragsparteien über den Inhalt des Vertrages auf. Nach Vertragsabschluss veranlasst der Notar die Änderung des Grundbucheintrages. In der Regel wird er für seine Dienste mit einem Prozent des Kaufpreises, zuzüglich der Mehrwertsteuer entlohnt. Für die Änderung des Grundbucheintrages fallen Gerichtskosten in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufpreises an.
Circa 8 Wochen nach Änderung des Grundbucheintrages verlangt das Finanzamt die Zahlung von 6,5 Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbssteuer. Das Zahlungsziel für die Steuer beträgt einen Monat.
Insgesamt fallen somit beim Kauf einer Immobilie je nach Höhe der Maklerprovsion und des Grunderwerbssteuersatzes Nebenkosten von 11,5 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer an. Wie erwähnt sollten Nebenkosten unbedingt in die Kostenkalkulation integriert und die Selbstfinanzierung beachtet werden.
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