Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter

Der durch den Wirtschaftsausschuss des Bundestages verabschiedete § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist am ersten August dieses Jahres in Kraft getreten. Doch was besagt die Gesetzesänderung und welchen Mehrwert hat diese explizit für Hausbesitzer?

 

Im Fokus des Wirtschaftsausschuss liegen Immobilienmakler und Verwalter. Da diese Berufsstände weitestgehend ungeschützt sind, sehen sich Hauseigentümer des öfteren fachlich inkompetenten Dienstleistern ausgesetzt. Genau an diesem Punkt setzt die Legislative an. Durch verpflichtende Fortbildungen soll die fachliche Kompetenz in der Makler- und Verwalterbranche garantiert werden können.

 

Die Fortbildungen müssen alle 3 Jahre absolviert werden, beziehungsweise können auf drei Jahre verteilt werden. Um ein Zulassungszertifikat zu erhalten muss sich jeder Teilnehmer in diesem Zeitraum 20 Stunden weiterbilden. Hierfür ist ein Nachweis notwendig, welcher den Behörden vorgelegt werden  muss um die Berufsberechtigung beizubehalten. Des Weiteren müssen Makler und Verwalter gegenüber Neu- und Bestandskunden den Nachweis erbringen, dass sie ihren Beruf rechtmäßig ausüben.  

 

Inhaltlich werden in den Fortbildungen rechtliche, immobilienwirtschaftliche und kundenbezogene Aspekte thematisiert. So sind beispielsweise Themen wie Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und Immobilienbewertungen von zentraler Bedeutung. 

 

Der Bundestag verspricht sich durch diese Maßnahme eine Kompetenzsteigerung innerhalb des Immobiliensektors. Immobilieneigentümer oder Investoren sollen sich sicher sein, dass der Geschäftspartner seinen Aufgaben gewachsen ist. So kann die fachliche Qualität zweier bislang nicht gesicherten Berufsständen garantiert werden.

 

Durch den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung durch Makler und Verwalter sichert der Staat die Auftraggeber weiter ab. Durch eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € pro Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres wird das Risiko bei Immobilientransaktionen und während der Verwaltung reduziert.

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